Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.
Finanzlexikon und Begriffserklärungen
Ablaufleistung
Begriffserklärung Ablaufleistung: Unter einer Ablaufleistung versteht man die Versicherungssumme im Rahmen einer kapitalbildenden Versicherungsform, welche am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit an den Versicherten ausgezahlt wird. Diese Versicherungssumme setzt sich aus einem garantierten Bestandteil und einer eventuellen Überschussbeteiligung zusammen. Fällt die Überschussbeteiligung weg, so ist die gesamte Ablaufleistung als garantierte Summe zu verstehen.
Besonders oft Verwendung findet der Begriff Ablaufleistung im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen. Hier kann die Ablaufleistung als Sicherheit, zum Beispiel zum Zweck einer Immobilienfinanzierung, verwendet werden. Das bedeutet: Die bei Fälligkeit der Versicherung gezahlte Ablaufleistung wird dazu verwendet, das komplette Darlehen zur Immobilienfinanzierung oder zumindest einen Teil davon zu tilgen. Auch für andere Finanzierungsmodelle ist eine solche Kombination aus Darlehen und Kapitallebensversicherung denkbar.
Abschlusskosten
Begriffserklärung Abschlusskosten: Bei den Abschlusskosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Versicherte beim Abschluss eines Versicherungsvertrages zu übernehmen hat. Die Versicherungsgesellschaft stellt damit dem Versicherten einen Teil der Kosten, die bis zum Vertragsabschluss angefallen sind, in Rechnung.
In den Abschlusskosten können unter anderem die Gehälter für Außendienstmitarbeiter und Geschäftsstellen enthalten sein, aber auch Kosten für Werbeaufwendungen, Informationsmaterial, die Prüfung des Versicherungsantrags sowie dessen Bearbeitung und Ausfertigung. Hinzu kommen können Provisionen für Versicherungsmakler, die dem Versicherten die Versicherung vermittelt haben. Grundsätzlich hat der Versicherte diese Abschlusskosten zu tragen. Sie können entweder in einem Einmalbetrag in Rechnung gestellt werden, oder zu einem festgelegten Prozentsatz jeweils den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen aufgeschlagen werden.
In betriebswirtschaftlicher Hinsicht sind die Abschlusskosten den normalen Betriebskosten eines jeden Versicherungsunternehmens hinzuzurechnen.
Aktie
Begriffserklärung Aktie: Unter einer Aktie versteht man ein Wertpapier, welches dem Besitzer einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Der Inhaber der Aktie besitzt damit also einen Anteil am betreffenden Unternehmen. Unter diesen Umständen genießt er das Recht, an jeder stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen und dort sein Stimmrecht geltend zu machen. Außerdem ist er berechtigt, eine Gewinnbeteiligung – auch Dividende genannt – ausgezahlt zu bekommen.
Neben den normalen Aktien gibt es zusätzlich so genannte Vorzugsaktien, bei denen der Inhaber zwar kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung eingeräumt bekommt, dafür aber das Recht auf eine höhere Dividende genießt. Bei einer unausweichlichen Liquidation der Aktiengesellschaft genießen die Inhaber von Vorzugsaktien außerdem eine bevorzugte Behandlung.
Weiterhin muss zwischen Inhaber- und Namensaktien unterschieden werden. Während Inhaberaktien durch einfaches Weitergeben beziehungsweise Verkaufen an jede beliebige Person übertragbar sind, muss die Aktiengesellschaft bei der Weitergabe beziehungsweise beim Verkauf einer Namensaktie dieser Übertragung ausdrücklich zustimmen. Dazu werden die persönlichen Daten des Aktionärs in ein Aktienregister eingetragen.
Aktienfonds
Begriffserklärung Aktienfonds: Unter einem Aktienfonds ist grundsätzlich ein Investmentmodell zu verstehen, welches ausschließlich in Unternehmensanteile – also Aktien – investiert.
Bis auf diese Gemeinsamkeit können sich Aktienfonds aber mitunter ganz deutlich voneinander unterscheiden.
So gibt es beispielsweise Aktienfonds, die ausschließlich in so genannte „Blue Chips“ – also als besonders sicher und nachhaltig bewertete Aktien – investieren. Andere Fonds dagegen setzen zum Beispiel auf den Neuen Markt, innovative Biotechnologie oder auf die Aktien ausländischer Unternehmen.
Der Anleger hat beim Erwerb eines Anteils aus einem Aktienfonds in der Regel einen Ausgabeaufschlag zu zahlen. Dieser ist konzipiert, um die Kosten für das Bewerben und Managen des Fonds zu finanzieren. Ein solcher Ausgabeaufschlag kann durchaus bis zu 5 Prozent p. a. betragen.
Das Investment in Aktienfonds ist besonders beliebt, da sich hiermit eine breite Risikostreuung erzielen lässt, welche sich beim Kauf einzelner Unternehmensanteile niemals realisieren lassen würde.
In der Regel werden Aktienfonds von erfahrenen Finanzspezialisten entwickelt und aufgelegt.
Aktiengesellschaft
Begriffserklärung Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG) ist eine spezielle Unternehmensform. Es handelt sich dabei um eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter – auch Aktionäre genannt, nicht mit ihrem persönlichen Kapital haften, sondern lediglich mit dem Wert ihrer Aktien.
Um die Unternehmensform AG bzw. Aktiengesellschaft, entstehen zu lassen, wird das Grundkapital auf die Anzahl der auszugebenden Aktien aufgeteilt und diese schließlich verkauft. Damit besteht für jeden Anleger die Möglichkeit, durch den Kauf einer oder mehrerer Aktien Anteile am betreffenden Unternehmen zu erwerben.
Die Aktiengesellschaft muss jedoch entscheiden, ob die auszugebenden Aktien als Inhaberaktien an der Börse frei gehandelt werden sollen, oder diese in Form von Namensaktien ausgegeben werden. In letzterem Fall kann sich die AG ein Mitspracherecht bei der Übertragung von Aktien dadurch vorbehalten, dass die betreffenden Aktien nur mit Zustimmung des Unternehmens an einen neuen Eigentümer übertragen werden können.
Aktienindex
Begriffserklärung Aktienindex: Anhand des Aktienindex kann die Wertentwicklung einer Aktie anhand einer Kennziffer dargestellt werden.
Dazu werden alle in diesem Index vorhandenen Aktien laufend analysiert beziehungsweise deren Entwicklung beobachtet, so dass sich daraus ein Mittelwert ableiten lässt, welcher schließlich die Kennziffer des Indexes ergibt. Es ist also durchaus möglich, dass innerhalb eines Aktienindexes einige Werte Verluste aufweisen, der Index selbst trotzdem aber eine steigende Tendenz aufweist, da andere Werte überproportional zugelegt haben.
Grundsätzlich muss man zwischen einem Kursindex und einem Performanceindex unterscheiden. Beim Kursindex werden ausschließlich die Aktienkurse als Grundlage zur Indexermittlung herangezogen, während beim Performanceindex davon ausgegangen wird, dass beispielsweise die Dividenden wieder in Aktienwerte investiert werden.
Aktionär
Begriffserklärung Aktionär: Als Aktionär bezeichnet man den Inhaber von Unternehmensanteilen in Form von Aktien.
Dabei kann es sich um eine einzelne Aktie, aber auch um eine große Zahl verschiedener Aktien handeln. Sowohl die Inhaber von Namensaktien als auch Besitzer von Inhaberaktien werden als Aktionäre bezeichnet. Während jedoch der Aktionär bei Inhaberaktien anonym bleiben kann, werden sein Name und andere persönliche Daten bei der Ausgabe von Namensaktien in ein spezielles Aktienregister eingetragen. Damit kann die Aktiengesellschaft einen besseren Überblick über ihre Aktionäre behalten und sich anbahnende, feindliche Übernahmen im Ernstfall verhindern.
Durch den Erwerb von Aktien stehen dem Aktionär festgelegte Rechte zu. Er darf an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft teilnehmen und dort sein Stimmrecht geltend machen. Außerdem hat der Aktionär Anspruch auf einen Anteil des Unternehmensgewinns, auch Dividende genannt.
Anleihe
Begriffserklärung Anleihe: Eine Anleihe stellt grundsätzlich einen festverzinslichen Vermögenstitel dar, der mit einem schuldrechtlichen Anspruch auf die Zahlung von Zinsen sowie einer Tilgung verbunden ist. Eine solche Anleihe wird auch als Obligation oder Schuldverschreibung bezeichnet.
Anleihen dürfen nicht mit Aktien verwechselt werden. Während der Aktionär einen festen Anteil an der Aktiengesellschaft erwirbt, das heißt, am Eigenkapital des betreffenden Unternehmens beteiligt ist, gewährt er diesem mit dem Kauf einer Anleihe einen gewissen Anteil an Fremdkapital. Damit kann das betreffende Unternehmen beispielsweise neue Produkte entwickeln oder in neue Märkte vorstoßen.
Wie Aktien auch werden Anleihen an der Börse gehandelt und gewähren dem Besitzer festgelegte Rechte. Sie können von Kreditinstituten ausgegeben werden, aber auch von staatlicher Seite, wie es beispielsweise bei Bundesschatzbriefen oder Länderanleihen der Fall ist. Auch Industrieunternehmen können Anleihen herausgeben, diese werden allgemein Industrieobligationen genannt.
Anschlussfinanzierung
Beriffserklärung Anschlussfinanzierung: Eine Anschlussfinanzierung ist vor allem aus dem Bereich Immobilienfinanzierung bekannt. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung eines Immobilienkredites, für die in der Regel neue Zinskonditionen ausgehandelt werden können.
Eine Anschlussfinanzierung kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Ende der vereinbarten Festzinsdauer erreicht ist. Kommt der Kreditnehmer mit seinem Kreditinstitut zu keiner Einigung über die Höhe der Zinsen für den neuen Zeitraum, steht es ihm frei, die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut abzuschließen.
Um sich besonders günstige Zinssätze für eine Anschlussfinanzierung zu sichern, gibt es das so genannte Forward-Darlehen. Mit diesem ist es möglich, sich Zinssätze bereits heute zu sichern, die dann ernst in einigen Monaten oder gar Jahren für eine Anschlussfinanzierung aktuell werden.
AS Fonds
Begriffserklärung AS Fonds: Bei den so genannten AS Fonds handelt es sich um eine besondere Form von Investmentfonds. Das Kürzel „AS“ steht hier für „Altersvorsorge-Sondervermögen“.
Grundsätzliches Merkmal dieser Fondsmodelle ist, dass sie Aktien, Anleihen und offene Immobilienfonds zu einem Investment zusammenschließen. Wie der Name AS Fonds bereits aussagt, wurden diese Fonds insbesondere als Altersvorsorgemodell entwickelt. Sie sollen auch als Alternative zu den bekannten Kapitallebensversicherungen gelten.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass AS Fonds nicht von staatlicher Seite gefördert werden, beispielsweise in Form der Riester Rente. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass AS Fonds mindestens 51 Prozent des gesamten Fondsvermögens in die bereits genannten Werte investieren müssen. Weiterhin ist vorgegeben, dass der Anteil an Aktien und Beteiligungen im Fonds maximal 75 Prozent und mindestens 21 Prozent betragen muss. Der Anteil an offenen Immobilienfonds darf außerdem maximal 30 Prozent betragen.
AS Fonds besitzen eine festgelegte Laufzeit. Sind 75 Prozent dieser Laufzeit verstrichen, ist die Investmentgesellschaft dazu verpflichtet, dem Inhaber der Fondsanteile einen kostenlosen Umtausch in andere Fondsanteile zu ermöglichen.
Ausgabeaufschlag
Begriffserklärung Ausgabeaufschlag: Bei der Auflage eines Aktien- beziehungsweise Investmentfonds fallen für die ausgebende Bank grundsätzlich verschiedene Kostenpositionen an. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beratungskosten für potentielle Anleger sowie für Ausgaben im Rahmen des Vertriebs der betreffenden Investmentfonds. Aus diesem Grund verlangen Banken in der Regel beim Erwerb von Fondsanteilen einen so genannten Ausgabeaufschlag.
Dieser Ausgabeaufschlag liegt meist zwischen 2,5 und 5 Prozent, lediglich bei Rentenfonds liegt er oft deutlich niedriger. Da der Käufer verpflichtet ist, diesen Ausgabeaufschlag zu bezahlen, verringern sich seine Gewinnerwartungen um den entsprechenden Betrag beziehungsweise Prozentanteil.
In den letzten Jahren lässt sich zunehmend beobachten, dass einige Kreditinstitute Fonds auch völlig ohne Ausgabeaufschlag anbieten. Diese Angebote findet man oft bei reinen Internet- beziehungsweise Direktbanken sowie im Rahmen von Sonderangeboten. Darüber hinaus sind auch Fondssparpläne in der Regel ohne einen Ausgabeaufschlag erhältlich.