Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Begriffe & Deffinitionen - Übersicht:

Effektivzins


Begriffserklärung Effektivzins: Der Effektivzins ist in Deutschland vor allem unter der Bezeichnung „Effektiver Jahreszins“ (Abk. eff. Zins) bekannt. Dabei handelt es sich um die Angabe eines Zinssatzes, der alle Nebenkosten mit enthält und es somit möglich macht, verschiedene Angebote objektiv miteinander zu vergleichen. Ein effektiver Zinssatz kann übrigens auch für variable Darlehen vereinbart werden, hierbei spricht man allerdings vom „Effektiven Anfangszinssatz“. In Deutschland ist die Angabe eines Effektivzinses gesetzlich vorgeschrieben, die Notwendigkeit dazu gründet sich auf der Preisangabenverordnung sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch. In diesen Gesetzesschriften ist auch gleich eine vorgeschriebene Rechenmethode enthalten, mit der der effektive Jahreszins berechnet werden kann.

Eigenheimzulage


Begriffserklärung Eigenheimzulage: Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine staatliche Subvention für Immobilienkäufer und Bauherren, die allerdings nur bis Ende des Jahres 2005 gewährt wurde. Um diese Zulage zu erhalten, mussten die Immobilienkäufer beziehungsweise Bauherren verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Ausschlaggebend war beispielsweise die Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens, welches sich bei Ehepaaren auf bis zu 140.000 Euro und bei Einzelpersonen auf bis zu 70.000 Euro belaufen durfte. Mit jedem im Haushalt lebenden Kind erhöhte sich diese Grenze allerdings um weitere 30.000 Euro pro Jahr. Für Bauherren und Immobilienkäufer, die ihre Verträge bis zum 1. Januar .2004 abgeschlossen hatten, betrug die Eigenheimzulage satte 5 Prozent der Herstellungskosten, war jedoch mit einem Betrag von 2.556 Euro für Neubauten und der Hälfte davon für Altbauten begrenzt. Zwischen Januar 2004 und Ende 2005 betrug dann die Eigenheimzulage allerdings nur noch 1 Prozent der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten und galt für Altbauten und Neubauten gleichermaßen. Der Höchstbetrag reduzierte sich damit auf 1.250 Euro pro Jahr.

Einstandskurs


Begriffserklärung Einstandskurs: Den Einstandskurs kennt man vor allem aus dem Wertpapierbereich. Hier bezeichnet er den Kurs eines Wertpapiers, der neben dem Kaufpreis auch alle Nebenkosten enthält. Ähnlich wie bei Krediten muss auch bei der Emission von Wertpapieren mit Nebenkosten verschiedenster Art gerechnet werden. Diese Nebenkosten können beispielsweise durch die Kosten entstehen, die der ausgebenden Bank des jeweiligen Wertpapiers anfallen, aber auch durch verschiedene andere Faktoren. Der Käufer muss diese Nebenkosten grundsätzlich mit finanzieren, wodurch sich ein Einstandskurs ergibt, der sich deutlich von den späteren Handelskurs unterscheidet. Doch nicht nur bei Neuemissionen, sondern auch bei bereits vorhandenen Werten müssen oftmals Nebenkosten beim Kauf aufgewendet werden. Auch hierbei spricht man vom Einstandskurs, wenn der gesamte Kaufpreis des Wertpapiers inklusive aller Nebenkosten gemeint ist.

Emission


Begriffserklärung Emission: Der Begriff der Emission bezeichnet grundsätzlich die Ausgabe von Wertpapieren. Neben der herkömmlichen Emission gibt es auch noch die so genannte Neuemission. Damit bezeichnet man die Ausgabe von Wertpapieren, sofern das ausgebende Unternehmen dieses zum ersten Mal tut. Emissionen werden in der Regel vorgenommen, um Kapital für das betreffende Unternehmen zu beschaffen, welches anschließend zur Optimierung der unternehmenseigenen Prozesse beziehungsweise zum Ausbau des Unternehmens genutzt werden kann. Zu unterscheiden ist hierbei grundsätzlich zwischen einer Selbstemission und einer Fremdemission. In Deutschland wird die Wertpapierausgabe per Fremdemission bevorzugt, da bei einer Selbstemission das ausgebende Unternehmen in Eigenregie alle Aktien ausgeben muss und das Absatzrisiko dabei komplett selbst trägt.

EZB


Begriffserklärung EZB: Das Kürzel EZB steht für die Europäische Zentralbank. Sie verkörpert die Bank der Europäischen Gemeinschaft und ist der Dreh- und Angelpunkt des Europäischen Systems der Zentralbanken. Ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Die Europäische Zentralbank nahm am 1. Januar 1999 ihre geschäftliche Tätigkeit auf. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören beispielsweise die Vereinfachung und Sicherstellung des internationalen Zahlungsverkehrs, die Beaufsichtigung aller ihr unterstellten Kreditinstitute, die Verwaltung der Währungsreserven der EU-Mitgliedstaaten sowie die Ausgabe und Kontrolle der europäischen Gemeinschaftswährung. Damit die EZB unabhängig und effizient arbeiten kann, genießt sie besondere politische Unabhängigkeit. Die EZB wird geführt durch ein Direktorium, bestehend aus bis zu sechs Mitgliedern, deren Amtszeit grundsätzlich acht Jahre beträgt. Zusätzlich gibt es einen EZB-Rat, der eine beratende und beaufsichtigende Funktion hat.

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