Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Haftpflichtversicherung


Begriffserklärung Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung gibt es in unzähligen Bereichen. Sie hat die Aufgabe, den Versicherten im Falle von auftretenden Schadenersatzansprüchen von Seiten Dritter finanziell abzusichern. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung kann grundsätzlich immer nur die Schäden Dritter begleichen, nicht jedoch jene Schäden, die dem Versicherten selbst entstanden sind. Bei nahezu jeder Haftpflichtversicherung obliegt dem Versicherten allerdings eine so genannte Sorgfaltspflicht. Sofern er diese nicht einhält und einem Dritten ein Versicherungsschaden entsteht, kann die dafür zuständige Versicherungsgesellschaft die Regulierung dieses Schadens ganz oder teilweise ablehnen. Mit diesen Merkmalen zählen Haftpflichtversicherungen grundsätzlich zu den privaten und freiwilligen Absicherungsmaßnahmen. Einzige Ausnahme ist in diesem Fall die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, deren Abschluss nicht freiwillig, sondern zwingend notwendig ist, um einen Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

Hauptversammlung


Begriffserklärung Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft. Im Rahmen dieser regelmäßig stattfindenden Veranstaltung haben die Aktionäre – also die Teilhaber des Unternehmens – die Möglichkeit, ihre Rechte auszuüben. Außer den Aktionären nehmen an einer Hauptversammlung auch der Vorstand des Unternehmens sowie der Aufsichtsrat teil. Normalerweise werden Hauptversammlungen in Anwesenheit aller Mitglieder durchgeführt, es besteht jedoch heute auch die Möglichkeit, die Hauptversammlung dezentral durchzuführen, so dass der Aktionär beispielsweise per Telefon, Fernsehen oder Internet an dieser teilnehmenden kann. Im Rahmen einer Hauptversammlung werden vielfältige Beschlüsse gefasst, darunter zum Beispiel die Verwendung des Gewinns, die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, Änderungen an der Unternehmenssatzung, besondere Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung und vieles mehr. Um einzelne Beschlüsse durchzusetzen, ist in der Regel eine einfache Mehrheit unter den Teilnehmern der Hauptversammlung notwendig. Die Hauptversammlung muss mindestens einmal pro Jahr abgehalten werden, viele Unternehmen rufen ihre Aktionäre jedoch auch zu mehreren Hauptversammlung pro Jahr zusammen.

Hausse


Begriffserklärung Hausse: Hausse ist ein Fachbegriff aus der Börsensprache. Mit dem Begriff Hausse bezeichnet man eine Situation an der Wertpapierbörse, bei der sich die Kurse überwiegend im Aufwind befinden. Insider sprechen dabei auch von einem so genannten „Bullenmarkt“, da der Bulle ebenfalls für steigende Kurse an der Börse steht. Das Gegenteil der Hausse ist die Baisse, bei der sich die Kurse an der Börse in einem Abwärtstrend befinden. Experten sprechen dabei auch von einem „Bärenmarkt“, wobei der Bär für eine schlechte Entwicklung der gesamten Börse und der einzelnen Kurse steht. Eine Hausse-Phase ruft in der Regel allgemeinen Optimismus an den Wertpapierbörsen hervor. In der gesteigerten Form kann man dabei auch von einem Börsenboom sprechen, in dessen Verlauf besonders viele Aktien gekauft und auch verkauft werden. Regelmäßig entwickelt sich aus einer Hausse eine übersteigerte Spekulationsphase, die zwangsläufig nach einiger Zeit ihres Bestehens platzen muss. Eine solche Situation trat letztmalig Ende der neunziger Jahre und Anfang des neuen Jahrtausends auf, als der Markt der neuen Technologien – auch „New Economy“ genannt – nach einigen Jahren des Höhenflugs plötzlich platzte, und viele Anleger mit herben Verlusten aus ihren Spekulationen herausgingen.

Hedge-Fonds


Begriffserklärung Hedge-Fonds: Von Hedge-Fonds spricht man bei einer besonderen Art von Investmentfonds. In der Finanzfachsprache werden diese Fonds auch als „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ bezeichnet. Ihre Verwaltung und die besonderen Eigenschaften sind im Investmentgesetz geregelt. Bei Hedge-Fonds handelt es sich um Finanzprodukte, die aus dem Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften entstehen. Im Gegensatz zu regulären Fonds, die ihr Kapital meist nach Schwerpunkten geordnet in Aktien, Rentenpapieren oder sonstige Wertpapieren anlegen, ist es bei Hedge-Fonds möglich, das darin enthaltene Kapital in frei wählbare Finanzinstrumente und Anlagen zu investieren. Es gibt diesbezüglich keinerlei Beschränkungen, so ist es bei Hedgefonds auch erlaubt, das Kapital in Futures, Optionen oder Leerverkäufe von allen Arten von Wertpapieren zu investieren. Durch diese Eigenschaften sind Hedge-Fonds besonders spekulativ, der Anleger muss hierbei also immer damit rechnen, sein Kapital ganz oder teilweise zu verlieren. Dabei ist es möglich, dass der Fonds entweder auf steigende oder auf fallende Kurse spekuliert. Aufgrund des hohen Verlustrisikos können Hedge-Fonds heute nur für sehr erfahrene Anleger empfohlen werden.

Hypothek


Begriffserklärung Hypothek: Als Hypothek bezeichnet man ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung von Forderungen eingesetzt wird. Die Beschaffenheit eines solchen Grundpfandrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Eine Hypothek kommt überwiegend bei Grundstücken und/oder Immobilien zum Einsatz, um beispielsweise damit Kredite abzusichern. Dabei wird in das Grundbuch der Immobilie das Recht des Gläubigers eingetragen, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Immobilie zu pfänden und selbst zu verwerten. Aus dem Erlös können dann die Ansprüche des Gläubigers befriedigt werden. Sollte der Erlös höher ausfallen als die Summe, die dem Gläubiger zusteht, so wird der restliche Anteil an den Schuldner ausbezahlt. In das Grundbuch der Immobilie müssen dabei der Gläubiger, die Höhe der Forderung, der eventuelle Zinssatz sowie vereinbarte Nebenleistungen eingetragen werden. Es ist außerdem möglich, eine Hypothek auf mehrere Grundstücke oder Immobilien zu verteilen. In diesem Fall spricht man auch von einer Gesamthypothek, wobei der Gläubiger mit jedem Grundstück für die Gesamtforderung haftet.

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