Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.
Finanzlexikon und Begriffserklärungen
Quartalsbericht
Begriffserklärung Quartalsbericht: Der so genannte Quartalsbericht ist für bestimmte Aktiengesellschaften in Deutschland zwingend vorgeschrieben. Dabei handelt es sich vor allem um Unternehmen, die sich für eine Mitgliedschaft im Prime Standard der Deutschen Börse entschieden haben. Ein solches Unternehmen darf also nicht nur einmal im Jahr einen Bericht mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und anderen Kennwerten vorlegen, sondern muss dies einmal pro Quartal tun. Obwohl die Quartalsberichte ausschließlich für die genannten Unternehmen vorgeschrieben sind, veröffentlichen auch viele andere Unternehmen solche Berichte. Allerdings sind diese in ihrem Umfang oft deutlich geringer und haben somit weniger Aussagekraft. In den Quartalsbericht werden jeweils Zahlen veröffentlicht, die folgerichtig als Quartalszahlen bezeichnet werden.
Quellensteuer
Begriffserklärung Quellensteuer: Quellensteuer ist die Bezeichnung für Steuern, die direkt am Entstehungsort erhoben werden. Alle in Deutschland vorhandenen Steuerarten werden in bestimmten Gruppen zusammengefasst. Bei den so genannten Quellensteuern handelt es sich um alle Steuerarten, die direkt an der Quelle erhoben und abgeführt werden. Sie werden also dort fällig, wo das Einkommen entsteht und müssen dementsprechend direkt von dort abgeführt werden. Das beste Beispiel für eine solche Quellensteuer in Deutschland ist die Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Auch die Steuer auf Kapitalerträge – in Deutschland folgerichtig Kapitalertragsteuer genannt – ist eine Quellensteuer, da sie direkt von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft abgeführt wird. Die Rahmenbedingungen für das Abführen der Quellensteuer in Deutschland sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und geregelt.