Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Tafelgeschäft


Begriffserklärung Tafelgeschäft: Der Begriff Tafelgeschäft bezeichnet eine besondere Form der Geschäftsabwicklung im Bereich der Wertpapiergeschäfte. Das Tafelgeschäft wird auch als Schaltergeschäft bezeichnet. Was ist ein Tafelgeschäft? Das Besondere am Tafelgeschäft ist, dass der Geschäftsvorgang Zug um Zug abgewickelt wird. Es wird hierbei also kein Zahlungsziel in der Zukunft vereinbart. Die Lieferung des dem Geschäft zugrunde liegenden Wertes erfolgt ausschließlich gegen sofortige Bezahlung. Heute spielen Tafelgeschäfte im Finanzwesen nur noch eine untergeordnete Rolle. Das liegt daran, dass bei einem Tafelgeschäft erhöhte Depotkosten und Verwaltungsgebühren anfallen. Außerdem behalten die Kreditinstitute automatisch 35 Prozent Kapitalertragsteuer bei jedem Tafelgeschäft ein. Zudem greift ein Freistellungsauftrag grundsätzlich nicht bei Tafelgeschäften. Das macht die Ausübung solcher Geschäfte für viele Anleger unrentabel.

Tagesgeldkonto


Begriffserklärung Tagesgeldkonto: Unter einem Tagesgeldkonto versteht man ein spezielles Anlagekonto, bei dem der Kontoinhaber werktäglich auf sein Kapital zugreifen kann. Trotzdem bietet das Tagesgeldkonto eine wesentlich bessere Verzinsung als beispielsweise ein Sparbuch oder ein herkömmliches Girokonto. Wichtig zu wissen ist, dass das Tagesgeldkonto als reines Anlagekonto fungiert, es ist also nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, z. B. durch Überweisungen oder Daueraufträge, zugelassen. Durch seine individuellen Eigenschaften ist das Tagesgeldkonto quasi das Gegenstück zum bekannten Festgeldkonto, bei dem das auf dem Konto vorhandene Kapital für eine vorgegebene Zeit fest angelegt werden muss. Der Unterschied zwischen beiden Kontoformen ergibt sich durch die Zinsen. Während beim Festgeldkonto der Zinssatz für die gesamte Anlagedauer bereits im Vorhinein festgelegt ist, kann er sich beim Tagesgeldkonto jederzeit ändern. Dies ist insbesondere durch die schwankenden Leitzinssätze sowie die aktuelle Situation auf den weltweiten Finanzmärkten bedingt.

Termingeschäft


Begriffserklärung Termingeschäft: Bei einem Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, dessen Ausführung erst zu einem vertraglich festgelegten Termin durchgeführt wird. Der Vertrag zu diesem Geschäft wird jedoch bereits zu einem Zeitpunkt geschlossen, welcher der Ausführung ein ganzes Stück voraus liegt. Daher gelten auch die bei Vertragsabschluss festgelegten Konditionen, obwohl das Geschäft zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeführt wird. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Termingeschäften, bei denen der Käufer ein Wahlrecht besitzt und solchen, bei denen die im Vertrag festgelegte Option auf jeden Fall auszuführen ist. Bei Ersteren kann der Käufer selbst entscheiden, ob er das Geschäft zum festgelegten Zeitpunkt ausführen möchte oder nicht. Im zweiten Fall muss sowohl der Verkäufer als auch der Käufer den im Vertrag festgelegten Liefer- und Zahlungsverpflichtungen in jedem Fall nachkommen.

Termingeschäftsfähigkeit


Begriffserklärung Termingeschäftsfähigkeit: Um an Termingeschäften teilnehmen zu können, muss man eine so genannte Termingeschäftsfähigkeit nachweisen. Bei einem Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft im Finanzwesen, bei dem der Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt beschlossen, das Geschäft selbst jedoch erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ausgeführt wird. Um einen solchen Vertrag abschließen zu können, müssen beide Parteien grundsätzlich termingeschäftsfähig sein. Wer im Sinne des Handelsgesetzbuches ein Kaufmann ist, für den besteht diese Geschäftsfähigkeit in jedem Fall. Privatleute, die ebenfalls termingeschäftsfähig werden möchten, müssen sich zunächst schriftlich über die dabei bestehenden Risiken aufklären lassen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Anwärter, diese Aufklärung erhalten zu haben. Kommt trotz dieser Vorgabe ein Geschäft zwischen einem termingeschäftsfähigen und einem nicht termingeschäftsfähigen Vertragspartner zustande, so kann dies im Nachhinein für unwirksam erklärt werden.

Tilgung


Begriffserklärung Tilgung: Als Tilgung bezeichnet man üblicherweise die Rückzahlung eines Darlehens. Der Darlehensnehmer wird gegenüber dem Darlehensgeber tilgungspflichtig, er muss also im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen seine Schuld an diesen zurückzahlen. Dabei kann die Rückzahlung in Raten, als Einmalbetrag oder auch in unregelmäßigen Beträgen erfolgen. Ein Beispiel der klassischen Tilgung ergibt sich aus einem Ratenkredit. Der Kreditnehmer erhält den Kreditbetrag ausgezahlt und tilgt diesen anschließend in monatlichen Raten. Dabei enthält jede Rate sowohl einen Anteil zur Tilgung des eigentlichen Darlehensbetrages als auch einen Zinskostenanteil. Hinzu kommen können außerdem noch Verwaltungsgebühren und sonstige Nebenkosten. Grundsätzlich müssen alle Einzelheiten zur Tilgung des Darlehens explizit im Darlehensvertrag festgelegt werden und sind von beiden Seiten durch ihre Unterschrift zu bestätigen – nur dann werden sie rechtlich wirksam.

Totalverlust


Begriffserklärung Totalverlust: Geht bei einer Geldanlage das gesamte eingesetzte Kapital verloren, spricht man von einem Totalverlust. Grundsätzlich birgt nahezu jedes Finanzgeschäft entsprechende Risiken. Ob beim Spekulieren mit Aktien oder beim Handel mit Optionen, Futures oder Ähnliches – für den Käufer besteht immer ein gewisses Risiko. Naturgemäß tut jeder Anleger das in seiner Macht stehende, um das Verlustrisiko so gering wie möglich zu halten. Bei hochspekulativen Geschäften und/oder einer ungünstigen Anlagestrategie besteht jedoch immer auch das Risiko eines Totalverlustes. Dieser kann beispielsweise dann eintreten, wenn ein größeres Aktienpaket eines einzigen Unternehmens erworben wird und das betreffende Unternehmen in der Folge Konkurs anmeldet. In diesem Fall ist das gesamte Kapital, welches in die Unternehmensanteile investiert wurde, verloren. Dabei spricht man von einem Totalverlust.

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