Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Schufa


Begriffserklärung Schufa: Die Bezeichnung Schufa steht als Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen in Form einer Holding AG, welches seinen Hauptsitz in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden hat. Aufgabe der Schufa ist es, den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen über potentielle Kunden zukommen zu lassen, die Auskunft darüber geben, ob im jeweiligen Einzelfall eine sichere Kreditvergabe möglich ist. Der größte Teil der der Schufa angeschlossenen Unternehmen besteht aus Kreditinstituten, Versicherungen, Versandhändlern etc. Im Bereich der Konsumentenkredite werden bei Kreditabschluss in der Regel alle kreditrelevanten Informationen an die Schufa übertragen. Dafür muss der Kunde dieser Übertragung explizit zustimmen, was meist durch das Ankreuzen einer entsprechenden Klausel geschieht. Gespeichert werden in der persönlichen Schufa-Akte zum Beispiel Informationen über die Eröffnung und Schließung von Bankkonten, die Ausgabe von Kreditkarten und Krediten sowie ein nicht vertragsgemäßes Verhalten bei der Konto- oder Kreditnutzung.

Schuldverschreibung


Begriffserklärung Schuldverschreibung: Eine Schuldverschreibung wird in Deutschland auch als Anleihe, Obligation oder Rente bezeichnet. Schuldverschreibungen zählen zu den verzinslichen Wertpapieren und können entweder anonym oder auf den Namen eines Inhabers ausgestellt werden. Der Sinn hinter einer Schuldverschreibung ist, den schuldrechtlichen Anspruch aus der Vergabe eines Darlehens zu verbriefen. Durch den Kauf einer Schuldverschreibung gewährt der Käufer dem Emittenten ein Darlehen, das durch den Kaufpreis der Schuldverschreibung abgedeckt ist. Mit dem Kauf der Schuldverschreibung durch den Käufer verpflichtet sich der Emittent, bei Ende der Laufzeit den Nennwert des Darlehens sowie die darauf erhobenen Zinsen zurückzuzahlen. Schuldverschreibungen werden zumeist durch Kreditinstitute und öffentliche Institutionen, aber auch durch private Unternehmen ausgegeben.

Spekulationsfrist


Begriffserklärung Spekulationsfrist: Die Spekulationsfrist ist ein Fachbegriff aus dem Steuerbereich. Die Spekulationsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dem der Steuerpflichtige seine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern muss. Erst wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, sind weitere Gewinne zukünftig steuerfrei. Spekulationsfristen können grundsätzlich unterschiedlich lang sein. Bei Gewinnen, die aus der Veräußerung von Wertpapieren, Edelmetallen oder etwa Kunstwerken erzielt wurden, betrug die Spekulationsfrist bis Anfang 2009 ein Jahr. Mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer jedoch wurde diese Grenze abgeschafft, so dass auch nach dem Zeitraum von einem Jahr Steuern auf die genannten Veräußerungsgewinne gezahlt werden müssen. Bei Immobilien sieht die Lage derzeit folgendermaßen aus: Für privates und nicht selbstgenutztes Wohneigentum beträgt die Spekulationsfrist grundsätzlich zehn Jahre.

Staatsanleihe


Begriffserklärung Staatsanleihe: Die Staatsanleihe bezeichnet eine besondere Form der Schuldverschreibung, wobei der Deutsche Staat oder die einzelnen Länder Anleihen herausgeben. Staatsanleihen werden an jeder großen Börse gehandelt. Werden Schuldverschreibungen durch eine Institution des Staates wie z. B. die öffentliche Hand ausgegeben, so bezeichnet man diese als Staatsanleihen. Staatsanleihen können somit also vom Bund, den Ländern oder auch einzelnen Gemeinden ausgegeben werden. Grundsätzlich werden Staatsanleihen immer in der landeseigenen Währung ausgegeben, für Käufer besteht jedoch auch die Möglichkeit, Anleihen aus dem Ausland zu erwerben. Diese sind jedoch als recht risikoreich zu betrachten, da hierbei immer die Risiken durch Währungsschwankungen beachtet werden müssen. Im internationalen Bereich gibt es ein spezielles Rating für Staatsanleihen, bei dem Länder wie Deutschland, Österreich, Frankreich und Niederlande derzeit den höchsten Wert verzeichnen, während Spanien, Italien, Portugal und Griechenland eher schlechter bewertet sind. Gesteuert werden die Bewertungen der Staatsanleihen in diesem Fall von der Europäischen Zentralbank, die auch festlegt, bis zu welcher Grenze solche Anleihen grundsätzlich zugelassen werden.

Stammaktie


Begriffserklärung Stammaktie: Der Begriff Stammaktie bezeichnet eine Aktie, die mit einem Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaft verbunden ist. Sie stellt damit das Gegenstück zu den Vorzugsaktien dar, mit denen der Besitzer zwar kein Stimmrecht erhält, die jedoch bei der Auszahlung von Dividenden bevorzugt behandelt werden. Dabei ist im Deutschen Aktiengesetz festgelegt, dass jede Stammaktie lediglich ein Stimmrecht zuzuordnen ist. Mehr Stimmrechte sind lediglich in Ausnahmefällen zulässig, welche der Wirtschaftsminister des jeweiligen Landes ausdrücklich genehmigen muss. Mit einem Stimmrecht bei der Hauptversammlung kann der Aktionär also persönlich Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Aktiengesellschaft nehmen und sich somit in das Unternehmen einbringen. Die Summe auf der Aktie heißt „Nennwert“, alle Stammaktien und Vorzugsaktien zusammengenommen bilden das Grundkapital das Unternehmens.

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