Kleines Finanzlexikon und Begriffserklärungen

Hier haben wir einige Finanzbegriffe zusammen getragen, bei denen wir oft nach der Bedeutung gefragt werden . Wir werden versuchen Ihnen diese Begriffe aus dem Bereich Finanzen etwas näher zu bringen. Um in unserem Finanzlexikon zur Begriffserklärung beziehungsweise zur vollständigen Beschreibung zu gelangen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Begriff bzw. Buchstabe.

Finanzlexikon und Begriffserklärungen

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Rendite


Begriffserklärung Rendite: Als Rendite bezeichnet man gewöhnlich den Gewinn aus einer Kapitalanlage. Dieser wird übrigens auch als Ertrag bezeichnet und kann entweder in einem Absolutbetrag oder in einem Prozentsatz ausgedrückt werden. Meist ist Letzteres der Fall. Die Rendite bildet also eine Kennzahl, um den Erfolg einer Kapitalanlage beurteilen zu können. Daher muss in dieser auch der Nominalzinssatz berücksichtigt werden. Sie ist somit die wichtigste Kennzahl, um die tatsächliche Verzinsung einer Kapitalanlage herauszufinden. Es besteht sowohl die Möglichkeit, eine Durchschnittsrendite für eine Kapitalanlage zu errechnen als auch, diese in Form einer absoluten Zahl anzugeben. Aus den Aktienbereich ist außerdem der Begriff Umlaufrendite bekannt, der die Gesamtrendite von allen im Umlauf befindlichen Wertpapieren eines bestimmten Unternehmens angeht.

Rentenfonds


Begriffserklärung Rentenfonds: Der Rentenfonds ist eine besondere Form der Investmentfonds. In der Finanzfachsprache spricht man von Renten und meint damit nicht etwa die Versorgung des Altersruhestandes für einen Arbeitnehmer, sondern bestimmte verzinsliche Wertpapiere, die entweder anonym oder auf den Namen eines bestimmten Inhabers ausgestellt und fest oder variabel verzinst werden können. Ein Rentenfonds ist demnach ein Investmentfonds, der ausschließlich in solche Rentenpapiere investiert. Dabei kann die Rendite des Rentenfonds sowohl aus den Zinszahlungen der Rentenpapiere resultieren als auch aus dem Handel mit diesen Papieren. Rentenfonds sind daher insbesondere in Zeiten sinkender Zinssätze beliebt, da die Kurse der Rentenpapiere in diesem Zuge meist besonders stark ansteigen. Es gibt sowohl Standard-Rentenfonds als auch ganz spezielle Rentenfonds, die sich auf bestimmte Bereiche des Rentenmarktes konzentrieren.

Rentenmarkt


Begriffserklärung Rentenmarkt: Der Rentenmarkt wird in der Finanzfachsprache auch als Obligationen- und Anleihenmarkt bezeichnet. Im englischsprachigen Bereich spricht man dagegen vom Bond Market. Hiermit ist ein Markt gemeint, auf dem insbesondere verzinsliche Wertpapiere und Teilschuldverschreibungen gehandelt werden. Diese werden als Rentenpapiere bezeichnet. Grundsätzlich lassen sich die Werte, welche am Rentenmarkt gehandelt werden, in zwei verschiedene Klassen unterteilen: die verbrieften und die unverbrieften Instrumente. Unverbriefte Titel sind dabei z. B. Schuldbuchforderungen, Schuldscheine und ähnliches. Als verbriefte Titel dagegen bezeichnet man insbesondere Urkunden aller Art, zum Beispiel Sammelurkunden. Ähnlich wie Handel mit Aktien existiert auch auf dem Rentenmarkt eine Vielzahl verschiedener Indizes, der bekannteste hierzulande ist dabei der Deutsche Rentenindex.

Riester-Rente


Begriffserklärung Riester-Rente: Als Riester-Rente bezeichnet man bestimmte Finanzprodukte, die vornehmlich zur Altersvorsorge bestimmt sind. Die Produkte der Riester-Rente müssen festgelegte Anforderungen erfüllen, um anschließend staatliche Zuschüsse beziehungsweise Steuerersparnisse zu erhalten. Die Riester-Rente ist dabei nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester, benannt. Geregelt werden die Bedingungen zur Riester-Rente im Einkommensteuergesetz. Grundsätzlich sind alle Personen zulagenberechtigt hinsichtlich der Riester-Rente, die entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Amtsbezüge aus einem Beamtenverhältnis beziehungsweise als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhalten. Auch Angestellte von Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind im Rahmen der Riester-Rente bezugsberechtigt. Damit ein Produkt in dieser Hinsicht gefördert werden kann, muss es zuvor zertifiziert werden.

Risikolebensversicherung


Begriffserklärung Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Die Lebensversicherung kennt in Deutschland sicherlich fast jeder. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen zwei Haupt-Versicherungsformen. Da ist zum einen die Kapitallebensversicherung, welche vornehmlich dazu dient, Kapital – z. B. zur Vorsorge für den eigenen Altersruhestand – aufzubauen. Auf der anderen Seite gibt es die so genannten Risikolebensversicherungen, die insbesondere für die Absicherung von Kindern, Ehepartnern und anderen Angehörigen konzipiert sind. Die Risikolebensversicherung funktioniert dabei nach der Form der Erlebensversicherung und zahlt ihre Leistung nur dann aus, wenn der Versicherungsnehmer während der im Versicherungsvertrag festgelegten Versicherungsdauer ums Leben kommt. Bezugsberechtigt für die Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind also ausschließlich die im Versicherungsvertrag aufgeführten Hinterbliebenen, nicht der Versicherte selbst.

Rückkaufswert


Begriffserklärung Rückkaufswert: Der Rückkaufswert kommt vor allem bei Lebensversicherungen zum Einsatz. Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten auszahlt, wenn sie von diesem den Lebensversicherungsvertrag zurückkauft. Die Versicherungsgesellschaft kauft dabei alle im Vertrag festgelegten Versicherungsrechte zurück und zahlt dem Versicherten dafür einen Rückkaufswert. Wie hoch dieser ausfällt, hängt zum einen von den vertraglich festgelegten Leistungen ab, andererseits davon, wie viel der Versicherte bereits in die Versicherung eingezahlt hat. Grundsätzlich werden alle Beträge, die der Versicherungsnehmer in der Zukunft für die Versicherung noch zu zahlen hätte, von einem als Standard festgelegten Rückkaufswert abgezogen. Insbesondere bei Lebensversicherungen, die noch nicht sehr lange bestehen, liegt der Rückkaufswert meist unter der Kapitalsumme, die der Versicherte bereits in die Versicherung eingezahlt hat. Der Versicherte macht damit also ein schlechtes Geschäft.

Rücknahmepreis


Begriffserklärung Rücknahmepreis: Der Rücknahmepreis spielt insbesondere bei Investmentfonds eine wichtige Rolle. Man bezeichnet mit dem Rücknamepreis den Preis, welchen die Fondsgesellschaft für einen oder mehrere Fondsanteile bezahlt, die der Anleger an den Fonds zurückgibt. Die Rücknahmepreise werden dabei in der Regel nicht von der Fondsgesellschaft selbst festgelegt, sondern von der Bank, die das Fondsdepot verwaltet. Diese darf nach dem deutschen Investmentgesetz nicht identisch mit der Fondsgesellschaft sein. Der Rückkaufswert wird berechnet, indem zunächst die Kurse aller im Fonds enthaltenen Wertpapiere addiert werden und dazu eine eventuell vorhandene Barreserve addiert wird. Anschließend werden die durch die Verwaltung des Fonds verursachten Kosten von dieser Summe abgezogen. Das Ergebnis dieser Berechnung wird Nettoinventarwert genannt. Dieser Wert muss nun durch die Summe der gesamten Fondsanteile geteilt werden, um den Rücknahmepreis für einen einzelnen Fondsanteil zu erhalten. Unter Umständen müssen auf diesen Preis auch noch Rücknahmegebühren aufgeschlagen werden, die allerdings nicht jede Fondsgesellschaft berechnet. Wichtig ist, dass der Rücknahmepreis für Fondsanteile fast immer unter dem Ausgabepreis des gleichen Tages liegt.

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