Nominalzins

Der so genannte Nominalzins ist sowohl aus dem Kredit- als auch aus dem Wertpapierbereich bekannt. Es handelt sich dabei um den Zinssatz, den ein Kapitalnehmer dem Kapitalgeber für eine bestimmte Laufzeit zahlen muss. Obwohl der Zinssatz für eine bestimmte Entgeltsumme steht, wird er zumeist in Prozent angegeben. Dabei spricht man auch vom Nominalzinssatz. Das Festlegen eines Nominalzinssatzes soll die Transparenz bei Kreditgeschäften fördern und ist daher – zumindest bei Verträgen mit Endverbrauchern – durch das bürgerliche Gesetzbuch vorgeschrieben. Wichtig zu wissen ist, dass der Nominalzinssatz zwar im Verlauf eines Kredites gleich bleibt, der Betrag des Nominalzinses sich jedoch ständig verändert. Dies resultiert daraus, dass der Schuldner durch die fortlaufende Tilgung des Kredites die Restsumme verändert, auf die jeweils der Zinsbetrag berechnet wird.

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