Quellensteuer

Quellensteuer ist die Bezeichnung für Steuern, die direkt am Entstehungsort erhoben werden. Alle in Deutschland vorhandenen Steuerarten werden in bestimmten Gruppen zusammengefasst. Bei den so genannten Quellensteuern handelt es sich um alle Steuerarten, die direkt an der Quelle erhoben und abgeführt werden. Sie werden also dort fällig, wo das Einkommen entsteht und müssen dementsprechend direkt von dort abgeführt werden. Das beste Beispiel für eine solche Quellensteuer in Deutschland ist die Lohnsteuer, die direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Auch die Steuer auf Kapitalerträge – in Deutschland folgerichtig Kapitalertragsteuer genannt – ist eine Quellensteuer, da sie direkt von der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft abgeführt wird. Die Rahmenbedingungen für das Abführen der Quellensteuer in Deutschland sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und geregelt.

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