Rein rechtlich gesehen ist der Abschluss einer Kreditversicherung nicht zwingend notwendig. Nichtsdestotrotz gibt es viele Kreditanbieter auf dem Markt, die einem Vertragsabschluss nur dann zustimmen, wenn der Vertragsnehmer gleichzeitig eine Kreditversicherung abschließt. Dabei könnte es sich beispielsweise um eine Restschuldversicherung handeln, die dann einspringt, wenn der Kreditnehmer – zum Beispiel wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. – den restlichen Kreditbetrag nicht mehr abzahlen kann. Verbraucher sollten allerdings beim Abschluss solcher Kreditversicherungen vorsichtig sein. Oftmals versuchen die Kreditanbietern hier, überteuert eigene Produkte in Verbindung mit dem Vertragsabschluss zum Kredit an den Mann zu bringen.
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