Wenn Sie es nicht wollen, können andere nicht auf Ihr Girokonto zugreifen. Es besteht jedoch bei allen Kreditinstituten die Möglichkeit, im Rahmen einer Kontovollmacht einer weiteren Person (zum Beispiel dem Ehepartner) Zugang zum Girokonto zu verschaffen. Diese Kontovollmacht gilt meist für eine unbegrenzte Zeit und muss schriftlich gekündigt werden, wenn sie aufgehoben werden soll. Die Kontovollmacht erlaubt es dem Partner, Ein- und Auszahlungen zu tätigen, Überweisungen durchzuführen und vieles mehr. Viele Banken bieten hierbei zusätzlich den Service, eine zweite EC-Karte für den Bevollmächtigten auszustellen, bei Kreditkarten ist dies ebenfalls möglich. Achtung: Für diesen Service berechnen einige Banken Gebühren!
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